Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Oktober 2026

Anbieter: AMP Beratung, Inhaberin Anja Miebach, Langer Weg 7b, 33332 Gütersloh, handelnd unter der Marke qivox („qivox“).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen qivox und ihren Auftraggebern über den Live-Upgrade-Check, die Bestandsaufnahme und die Durchführung von TYPO3-Upgrades (zusammen „Leistungen“).
  2. qivox schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, in der Regel mit Web- und TYPO3-Agenturen („Agentur“). Die Agentur handelt dabei für ihren eigenen Geschäftsbetrieb.
  3. Abweichende Bedingungen der Agentur gelten nur, wenn qivox ihnen in Textform zustimmt.
  4. Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: der Partnervertrag, soweit geschlossen, das Angebot mit Festpreis, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, diese AGB.

§ 2 Live-Upgrade-Check und Preisindikation

  1. Der Live-Upgrade-Check ist kostenlos und unverbindlich. qivox wertet dafür nur öffentlich zugängliche Seiten der angegebenen Website aus und nimmt keinen Kontakt zum Kunden der Agentur auf.
  2. Die Preisindikation ist eine Schätzung auf Grundlage der automatischen Erkennung und der Angaben der Agentur. Sie ist kein verbindliches Angebot.
  3. Bestätigt die Agentur ihre E-Mail-Adresse, hält qivox die Obergrenze der Preisindikation 90 Tage fest: Beauftragt die Agentur innerhalb dieser Frist die Bestandsaufnahme, liegt der Festpreis nicht über dieser Obergrenze, sofern die Angaben im Upgrade-Check dem tatsächlichen Stand der Website entsprechen.

§ 3 Bestandsaufnahme und Vertragsschluss

  1. Für den verbindlichen Festpreis erstellt qivox eine Bestandsaufnahme der Website. Dafür stellt die Agentur die Zugänge nach § 5 bereit.
  2. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme erhält die Agentur ein Angebot mit Festpreis, Leistungsumfang und voraussichtlichem Liefertermin. Der Vertrag über das Upgrade kommt zustande, wenn die Agentur das Angebot in Textform annimmt.
  3. Nimmt die Agentur das Angebot nicht an, entstehen ihr für die Bestandsaufnahme keine Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Leistungen

  1. qivox führt das Upgrade als Subunternehmer der Agentur durch. Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot.
  2. qivox setzt dafür KI-Agenten ein, die auf Servern in Deutschland laufen. Daten der Agentur und ihrer Kunden werden nicht an KI-Anbieter übermittelt und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Jeder Arbeitsschritt wird von einem Lead Developer von qivox geprüft und freigegeben.
  3. qivox arbeitet ausschließlich auf einer Kopie der Website, nicht im Live-System. Das Ergebnis übergibt qivox als Merge-Request im Repository der Agentur, zusammen mit einem Upgrade-Bericht.
  4. qivox darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere Hosting-Anbieter in Deutschland. Die Verantwortung gegenüber der Agentur bleibt bei qivox.
  5. White-Label: qivox tritt gegenüber dem Kunden der Agentur nicht auf. Unterlagen erstellt qivox ohne eigenes Logo, auf Wunsch mit dem Logo der Agentur. Die Nennung von qivox als Unterauftragsverarbeiter nach § 9 bleibt davon unberührt.

§ 5 Mitwirkung der Agentur

  1. Die Agentur stellt rechtzeitig bereit: einen Zugang zum TYPO3-Backend, vorzugsweise auf einer Staging-Umgebung, einen Lesezugang zum Repository und einen pseudonymisierten Auszug der Datenbank. Das Werkzeug zur Pseudonymisierung stellt qivox zur Verfügung.
  2. Zugänge werden erst nach Abschluss des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und nur über einen sicheren Weg übergeben, nie per Formular oder unverschlüsselter E-Mail.
  3. Die Agentur beantwortet Rückfragen in angemessener Frist. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
  4. Die Agentur sichert zu, dass sie berechtigt ist, qivox die Zugänge und Daten ihres Kunden für das Upgrade zu überlassen.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gilt der Festpreis aus dem Angebot zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Weicht der tatsächliche Stand der Website wesentlich von der Bestandsaufnahme ab oder wünscht die Agentur zusätzliche Leistungen, informiert qivox die Agentur vorher. Mehraufwand wird nur nach Zustimmung der Agentur in Textform berechnet.
  3. qivox stellt die Rechnung nach der Abnahme. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Die Preise, die die Agentur ihrem Kunden berechnet, legt die Agentur selbst fest.

§ 7 Abnahme

  1. Nach der Übergabe des Merge-Requests prüft die Agentur das Ergebnis und erklärt innerhalb von zehn Werktagen die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel in Textform.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Agentur innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel nennt oder das Ergebnis produktiv einsetzt.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. qivox beseitigt sie im Rahmen der Gewährleistung.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Bei Mängeln hat qivox zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, kann die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. qivox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet qivox nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Agentur vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Festpreis des betroffenen Auftrags.
  5. Das Einspielen des Upgrades in das Live-System und die Datensicherung davor liegen bei der Agentur. qivox unterstützt dabei auf Wunsch.

§ 9 Datenschutz

  1. Soweit qivox im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. qivox ist darin Unterauftragsverarbeiter der Agentur.
  2. Alle Kopien von Datenbank und Code löscht qivox nach der Abnahme, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

§ 10 Rechte am Ergebnis

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält die Agentur an den von qivox erstellten Änderungen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht. Sie darf es an ihren Kunden weitergeben.
  2. Für TYPO3 und Extensions Dritter gelten weiterhin deren Lizenzen, insbesondere die GNU General Public License.
  3. Werkzeuge, Agenten und Verfahren von qivox bleiben Eigentum von qivox.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.
  2. qivox nennt die Agentur oder ihre Kunden nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Gütersloh, soweit die Agentur Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.